Die ganze Welt des Steuerwissens

SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 25. Arbeitnehmeranteil zur gesetzl. Krankenversicherung

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 25 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung"

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter „Vorsorgeaufwendungen → Kranken- und Pflegeversicherung → Gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung“. Sie müssen keine weiteren Angaben machen.