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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 22. b) Arbeitgeberanteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 22 b) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Arbeitgeberanteil/-zuschuss an berufsständische Versorgungseinrichtungen"

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.