Feldhilfe:
22. b) Arbeitgeberanteil zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 22 b) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:
"Arbeitgeberanteil/-zuschuss an berufsständische Versorgungseinrichtungen"

SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen → Altersvorsorge". Sie müssen keine weiteren Angaben machen.