Feldhilfe: 32. Sterbegeld, Kapitalauszahlungen, Abfindungen, etc. Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 32 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein: "Sterbegeld; Kapitalauszahlungen/Abfindungen und Nachzahlungen von Versorgungsbezügen - in 3. und 8. enthalten" Wann ist eine Eintragung erforderlich? Dieses Feld ist nur auszufüllen, wenn Versorgungsbezüge in Sonderfällen vorliegen, zum Beispiel: Sterbegeld einmalige Kapitalabfindung Der angegebene Betrag wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags benötigt.