Tragen Sie hier das Kalenderjahr aus Zeile 30 Ihrer Lohnsteuerbescheinigung im Format JJJJ ein:
"Maßgebendes Kalenderjahr des Versorgungsbeginns zu 8. und/oder 9.)"
Liegt das Jahr des erstmaligen Bezugs vor dem Jahr 2005, wird für die Berechnung des Versorgungsfreibetrags und des Zuschlags zum Versorgungsfreibetrag immer das Jahr 2005 als maßgebliches Jahr zugrunde gelegt.
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