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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: 16. b) Steuerfreier Lohn nach ATE

Tragen Sie hier den Betrag aus Zeile 16 b) Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ein:

"Steuerfreier Arbeitslohn nach Auslandstätigkeitserlass"

Wenn Sie hier einen Betrag eintragen, müssen Sie zusätzliche Angaben zu Ihrer Auslandstätigkeit machen. Außerdem ist die Anlage N-AUS („Ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit“) Bestandteil Ihrer Einkommensteuererklärung.

Die erforderlichen Angaben erfassen Sie im Bereich „Weitere Einnahmen“.