Geben Sie hier die Anzahl der Tage ein, an denen Sie rund um die Uhr (von 0:00 bis 24:00 Uhr) aus beruflichen Gründen auf Reisen waren – also mit mindestens einer Übernachtung außerhalb Ihrer Wohnung.
Die Abwesenheit beginnt mit dem Verlassen Ihrer Wohnung und endet mit der Rückkehr.
Ausnahme: Wenn Sie vorab Ihre erste Tätigkeitsstätte aufsuchen, beginnt die Abwesenheit erst ab Verlassen dieses Ortes.
Die Ursache für die Abwesenheit (z. B. Arbeitszeit, Stau, Wartezeit) spielt keine Rolle.