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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Zeitraum der Auswärtstätigkeit

Tragen Sie hier den Zeitraum Ihrer Auswärtstätigkeit unmittelbar vor Beginn der doppelten Haushaltsführung ein.

Dieser Zeitraum wird bei der Berechnung der Dreimonatsfrist für Verpflegungsmehraufwendungen berücksichtigt.