Tragen Sie hier die vollständige Anschrift Ihrer Erstwohnung am Heimatort ein.
Ein eigener Hausstand liegt nur vor, wenn Sie dort:
eine Wohnung selbst gemietet oder gekauft haben oder
gemeinsam mit Partner/in oder Mitbewohnern wohnen und
sich regelmäßig an den laufenden Haushaltskosten (z. B. Miete, Strom, Lebensmittel) beteiligen.
Wichtig: Ein kostenlos genutztes Zimmer im Elternhaus reicht nicht aus. Auch bei volljährigen Kindern im Elternhaus muss eine nachweisbare finanzielle Beteiligung am Haushalt vorliegen. Kleine symbolische Beträge genügen nicht.
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