Feldhilfe: Sind Ihnen Kosten für Arbeitsmittel (z.B. Berufskleidung) entstanden? Wählen Sie "ja", wenn Ihnen Kosten für Arbeitsmittel entstanden sind. Folgende Gegenstände können Sie - je nach Berufsgruppe - ggf. als Werbungskosten absetzen: Typische Berufskleidung Computer und Programme Fachliteratur Schreibtisch und Bürostuhl Aktenschrank Aktenkoffer Fotokopierer Taschenrechner Werkzeuge Büromaterial (Schreibwaren, Stifte, Papier, Aktenordner etc.)