Feldhilfe:
   		  
			Haben Sie 2025 sonstige steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten?		  
		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	              Wählen Sie hier "ja" aus, wenn Sie sonstige steuerfreie Aufwandsentschädigungen erhalten haben.
Hierunter fallen u. a.
- steuerfreie Aufwandsentschädigungen für Mitglieder von kommunalen Gremien: Ratsmitglieder, Ortsvorsteher oder Beiratsmitglieder können Aufwandsentschädigungen erhalten, die bis zu einer bestimmten Höhe steuerfrei sind.
- Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen, die an Personen gezahlt werden, die einen Freiwilligendienst (FSJ oder vergleichbare Dienste) ableisten.