Feldhilfe: (2024) Sind Ihnen für <%0500107%> Aufwendungen für eine Privatschule entstanden? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Sind Ihnen für <%0500107%> Aufwendungen für eine Privatschule entstanden? Wählen Sie "ja", wenn Sie 2024 Schulgeld für eine Privatschule gezahlt haben. Schulgeldabzug: Sie können 30 % des gezahlten Schulgeldes, bis zu maximal 5.000 Euro pro Kind, als Sonderausgaben abziehen. Voraussetzungen: Sie müssen Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag haben. Das Kind muss eine Schule in Deutschland oder einem EU/EWR-Staat besuchen. Die Schule muss privat finanziert oder in freier Trägerschaft sein und zu einem allgemeinbildenden oder berufsbildenden Abschluss führen. Erstattung: Der Abzug umfasst Schulgeld sowie Investitions- und Ergänzungsbeiträge, nicht jedoch Hochschul- oder Fachhochschulgebühren. Kosten für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung sind nicht abziehbar. Beispiel: Wenn Sie 4.000 Euro Schulgeld gezahlt haben, können Sie 1.200 Euro (30 %) als Sonderausgaben abziehen.