Feldhilfe:
(2024)
Ich beantrage für <%0100301%> von einem Verlustrücktrag nach § 10d EStG in das Jahr 2023 und 2022 abzusehen.
Wenn Sie im Jahr 2024 Verluste erzielt haben, wird das Finanzamt diese grundsätzlich automatisch in das Vorjahr (2023) zurücktragen – vorausgesetzt, dort liegen positive Einkünfte vor, mit denen der Verlust verrechnet werden kann. Andernfalls wird ein Verlustfeststellungsbescheid erstellt und der Verlust ins Folgejahr vorgetragen.
Möchten Sie den Verlustrücktrag nicht in Anspruch nehmen – z. B. weil er steuerlich keinen oder nur geringen Vorteil bringt –, können Sie hier beantragen, auf den Verlustrücktrag nach § 10d EStG vollständig zu verzichten. Der Verlust wird dann vollständig in künftige Jahre vorgetragen.
Eine teilweise Begrenzung des Rücktrags ist seit 2022 nicht mehr möglich. Es besteht nur noch die Wahl zwischen vollständigem Rücktrag oder Verzicht.