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Feldhilfe: (2024) Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen

Geben Sie hier die anteilig auf Sie umgelegten Aufwendungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse an, die Ihre Hausverwaltung für den Wohnkomplex getragen hat. Dazu zählen z. B. festangestellte Hausmeister, Reinigungskräfte oder Gärtner. 

Die Höhe des abzugsfähigen Betrags entnehmen Sie Ihrer Nebenkostenabrechnung, Hausgeldabrechnung oder einer speziellen "Bescheinigung nach § 35a EStG".