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Feldhilfe: (2024) Wärmedämmung von Wänden

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Wärmedämmung von Wänden

Bei der Wärmedämmung von Wänden werden der erstmalige Einbau oder die Erneuerung von Außenbauteilen bestehender Gebäude steuerlich gefördert. Darunter fallen u.a. die

  • Dämmung von Außenwänden,
  • Kerndämmung bei zweischaligem Mauerwerk,
  • Dämmung von Außenwänden von Baudenkmalen und erhaltenswerter Bausubstanz,
  • Innendämmung bei Fachwerkaußenwänden sowie Erneuerung der Ausfachungen,
  • Dämmung von Wandflächen gegen unbeheizte Räume,
  • Dämmung von Wandflächen gegen Erdreich.