Feldhilfe: (2024) Wollen Sie die Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) erfassen? Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Wollen Sie die Vorabpauschalen (vor Teilfreistellung) erfassen? Wählen Sie "ja" aus, wenn Sie die Vorabpauschalen vor Teilfreistellung nach § 18 InvStG erfassen wollen.