Wählen Sie "ja", wenn auf die Erträge aus Investmentfonds bereits ausländische Steuerabzugsbeträge angerechnet wurden.
Dies betrifft Quellensteuern, die auf Fondserträge im Ausland erhoben wurden und nach dem Investmentsteuergesetz bei der Besteuerung in Deutschland berücksichtigt werden können.
Die ausländischen Steuern können auf die deutsche Steuer angerechnet werden. Dabei sind jedoch Höchstbetragsregelungen sowie mögliche Anrechnungsbegrenzungen nach einem bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu beachten. Nur die tatsächlich angerechneten Beträge sind hier zu erfassen.
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