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Feldhilfe: (2024) + Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): + Steuerfreier Bruttoarbeitslohn (Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung)

Der Betrag (Steuerfreier Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) bzw. Auslandstätigkeitserlass (ATE) laut Zeile 16 der Lohnsteuerbescheinigung) setzt sich aus sämtlichen Lohnsteuerbescheinigungen zusammen, die Sie im Jahr 2024 erhalten haben.