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SteuerGo FAQs

 


Feldhilfe: Zeile 11 ... darin enthaltene Ersatzbemessungsgrundlage (korrigiert)

Wenn die Bank mangels Daten eine pauschale Ersatzbemessungsgrundlage (30 % des Erlöses) angesetzt hat, Sie aber den tatsächlichen, niedrigeren Gewinn nachweisen können, tragen Sie hier den korrigierten Betrag für die Ersatzbemessungsgrundlage ein.

Der ursprüngliche Betrag aus der Steuerbescheinigung Ihrer Bank bleibt unverändert.

Die Korrektur muss mit Kauf- und Verkaufsbelegen belegt werden.