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Feldhilfe: (2024) Mieteinnahmen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Mieteinnahmen

Geben Sie hier die Höhe der erhaltenen Jahresmiete ohne Umlagen und ohne Umsatzsteuer an.

Für Mieteinnahmen und Umlagen gilt steuerlich das Zuflussprinzip: Einnahmen sind in dem Jahr steuerpflichtig, in dem Sie diese erhalten (§ 11 EStG). Für welchen Zeitraum die Gelder gezahlt werden, spielt im Allgemeinen keine Rolle.

Die gegebenenfalls vereinnahmten Umsatzsteuerbeträge geben Sie bitte auf der Seite "Mieteinnahmen > Weitere Einnahmen" an.