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Feldhilfe: (2024) Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen

Hat Ihr Arbeitgeber auf der Lohnsteuerbescheinigung steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen ausgewiesen, geben Sie diese hier bitte an.

Die eingetragenen Zuschüsse werden automatisch bei den Vorsorgeaufwendungen im Bereich "Sonstige Versicherungen" berücksichtigt.