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Feldhilfe: (2024) Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2024. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter:
(2025): Steuerfreie Arbeitgeberleistungen für Fahrten bei Auswärtstätigkeit

Hat Ihr Arbeitgeber Ihnen steuerfrei Fahrtkosten für eine Auswärtstätigkeit (z. B. Dienstreisen) erstattet, geben Sie die diese bitte hier an.

Die eingetragenen Beiträge werden automatisch in den Werbungskosten bei den "Reisekosten" berücksichtigt.