Vermeiden Sie allgemeine Begriffe wie „Computer“, „Werkzeug“ oder „Buch“. Eine konkrete Bezeichnung hilft dem Finanzamt bei der Prüfung und erhöht die Anerkennungschancen.
Das Arbeitsmittel muss überwiegend beruflich genutzt worden sein – das heißt, mehr als 50 % der Nutzung muss beruflich bedingt sein.
Private Mitbenutzung muss anteilig berücksichtigt werden.
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