Wenn Sie neben den Einkünften, die bereits auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen sind, weitere Einnahmen im Rahmen als Arbeitnehmer oder aus einer nebenberuflichen Tätigkeit hatten, können Sie diese auf den folgenden Seiten erfassen.
Zu den weiteren Einkünften zählen unter anderem:
Steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit (Übungsleiter, Erzieher, Betreuer, Künstler, Pfleger) oder einem Ehrenamt,
Arbeitslohn ohne Steuerabzug (z. B. Verdienstausfallentschädigungen oder Ausgleichsleistungen),
Einkünfte, die Sie nach einem Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), einem zwischenstaatlichen Übereinkommen (ZÜ) oder einem Auslandstätigkeitserlass (ATE) erhalten haben,
Einkünfte, die Sie als Grenzgänger nach Frankreich, Österreich oder in die Schweiz erhalten haben und
Vermögenswirksame Leistungen, die im Jahre 2024 eingezahlt wurden.
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