Feldhilfe:
   		  		    (2022)		  
			Mehrere unterschiedliche Aufenthaltsorte erfassen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier an, ob sich Ihr Kind während des Jahres 2022 im Inland, im Ausland oder teilweise im In- und Ausland aufgehalten hat.
Einen Auslandsaufenthalt müssen Sie nur dann angeben, wenn Ihr Kind währenddessen weder einen Wohnsitz noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte.
Bei Kindern, die sich lediglich zum Zwecke der Berufsausbildung im Ausland aufhalten, aber weiterhin zum Haushalt der Eltern gehören oder über einen eigenen Haushalt im Inland verfügen, ist nur die Anschrift im Inland einzutragen.
Wichtig: Diese Angabe ist für eine korrekte Ermittlung des Kindergeldanspruchs und des Kinderfreibetrages durch SteuerGo notwendig.