Feldhilfe:
   		  		    (2022)		  
			Wollen Sie eine detaillierte Einzelerfassung der Auswärtstätigkeiten vornehmen?		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Aufwendungen im Zusammenhang mit einer beruflich veranlassten Auswärtstätigkeit sind als Werbungskosten absetzbar. Dazu zählen
- Fahrtkosten,
 
- Verpflegungspauschbeträge,
 
- Übernachtungskosten,
 
- Reisenebenkosten.
 
Auf den folgenden Seiten können Sie eine detaillierte Erfassung Ihrer Auswärtstätigkeiten erfassen.