Feldhilfe:
   		  		    (2022)		  
			24. a) Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Übertragen Sie folgenden Wert aus der Lohnsteuerbescheinigung:
Nummer 24. a):
"Steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung"
Wichtig: Machen Sie hier Angaben, müssen Sie auch einen Eintrag in Zeile 24. c) Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung vornehmen. Gegebenenfalls ist in Zeile 24. c) der Wert "0,00" einzutragen.
 
Hinweis: SteuerGo berücksichtigt diesen Betrag automatisch unter "Vorsorgeaufwendungen > Kranken- und Pflegeversicherung > Sonstige Beiträge zur Basisabsicherung".
 
