Beispiele für eine Tätigkeit, die unter die 840-Euro-Steuerermäßigung fallen (BMF-Schreiben vom 21.11.2014):
- Vereinsvorstand, Schatzmeister, Kassenwart, Schriftführer.
 
- Platzwart, Hallenwart, Zeugwart, Notenwart, Feuerwehrgerätewart.
 
- Aufsichtspersonen.
 
- Bürokräfte, Reinigungspersonal.
 
- Väter oder Mütter, die ihre Sprösslinge zum Fußballspiel fahren.
 
- Tätigkeit als Schiedsrichter im Amateurbereich.
 
- Helfer bei Wohlfahrtsorganisationen.
 
- Helfer im kirchlichen Leben.
 
- Pflege und Ausbildung von Tieren, z.B. von Rennpferden und Diensthunden.
 
- Tierpfleger in einem Tierheim.
 
- Aufsichtstätigkeit in einem Schwimmbad.
 
- Kirchenvorstand.
 
- Patientenfürsprecher im Krankenhaus.