Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Empfängerland		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Unter Zuwendungen versteht der Gesetzgeber Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an einen Empfänger in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland.
Dabei kann es sich um
- eine juristische Person des öffentlichen Rechts in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland oder
- eine öffentliche Dienststelle in Deutschland oder im EU-/EWR-Ausland oder
- eine steuerbefreite Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse in Deutschland oder eine vergleichbare Organisation im EU-/EWR-Ausland.
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