Geben Sie die Aufwendungen an, die für die geringfügige Beschäftigung entstanden sind, wenn es sich um einen sog. Mini-Job mit Anwendung des Haushaltsscheck-Verfahrens handelt.
Zu den Aufwendungen gehören insbesondere:
Bruttolohn,
Pauschalbeiträge zur Minijobzentrale,
Beiträge zur Umlage U1 und U2,
Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung.
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