Geben Sie hier die Tätigkeit und ggf. Name und Anschrift der Person an, die in Ihrem Privathaushalt einen Minijob ausübt. Die Aufwendungen sind begünstigt, wenn Sie das Haushaltsscheck-Verfahren anwenden.
Die Tätigkeiten müssen in einem engen Bezug zum Haushalt stehen und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushaltes selbst erledigt werden. Dazu zählen unter anderem:
Putzen
Kochen
Wäsche waschen
Bügeln
Fenster putzen
Treppenhausreinigung
Winterdienst
Gartenpflege
Pflege eines Angehörigen
Betreuung von älteren Menschen
Betreuung von Kindern (wenn ein Abzug von Kinderbetreuungskosten im Rahmen der Sonderausgaben nicht möglich ist)
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