Wählen Sie "ja" aus, wenn ein Behinderungsgrad amtlich festgestellt wurde.
Menschen mit einer Behinderung haben Anspruch auf den Behinderten-Pauschbetrag. Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrages richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Dadurch sollen die Mehraufwendungen abgedeckt werden, die durch die Beeinträchtigung nötig werden.
Für hilflose Menschen und für Blinde erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 Euro.
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