Geben Sie hier Rücknahmepreis zum 31.12.2017 (ohne Zwischengewinne) an.
Den Wert können Sie auch der Steuerbescheinigung Ihrer Bank entnehmen. Wurde kein Rücknahmepreis zum 31.12.2017 festgelegt, tragen Sie den jeweiligen Börsenkurs am Stichtag 31.12.2017 ein. Dazu suchen Sie aus Ihren Unterlagen die ISIN (Internationale Wertpapier-Kennnummer) heraus und ermitteln unter www.bundesanzeiger.de die entsprechenden Werte.
Wichtig: Die fiktiven Anschaffungskosten zum 1. Januar 2018 ergeben sich grundsätzlich aus dem letzten im Kalenderjahr 2017 festgesetzten Rücknahmepreis der Fondsanteile.
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