Tragen Sie hier die Höhe der Ausschüttungen aus sonstigen Investmentfonds ein. Für die sonstigen Investmentfonds gibt es keine Teilfreistellung.
Wenn der Investmentfonds zu keiner der bisher aufgeführten Arten gehört, sind die Ausschüttungen hier anzugeben.
Ausschüttungen sind alle Ihnen als Anleger tatsächlich gezahlten oder gutgeschriebenen Beträge einschließlich der gegebenenfalls einbehaltenen ausländischen Steuern. Als Ausschüttungen kommen insbesondere in Betracht:
Barausschüttungen,
Wiederanlage der Erträg,
Sachausschüttungen sowie
Schadenersatz- und Kulanzzahlungen.
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