Wählen Sie "Ja", wenn Sie ganzjährig einen gemeinsamen Haushalt mit einer anderen alleinstehenden Person geführt haben.
Lebten Sie an mindestens einem Tag im Jahr 2019 alleine in dem Haushalt, wählen Sie "Nein" aus. In diesem Fall erhalten Sie den Höchstbetrag alleine.
Erläuterung: Sie gelten als "alleinstehend", wenn Sie ledig sind. Wenn Sie mit Ihrem Lebenspartner/in "nur" zusammenleben, sind Sie ebenfalls "alleinstehend". Es sind nur volljährige Personen zu berücksichtigen. Kinder, die mit Ihnen zusammenleben, müssen Sie nicht angeben.
Wichtig: Im Fall eines gemeinsamen Haushalts mit weiteren alleinstehenden Personen wird der Höchstbetrag für die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen nur einmal gewährt und wird daher auf die zusammenlebenden Personen aufgeteilt.
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