Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Die Pflege erfolgte durch		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Wählen Sie hier bitte aus, wer die Pflegeleistungen erbracht hat.
Den Pflegepauschbetrag von 924 Euro können Sie geltend machen, wenn Sie eine ständig hilflose Person pflegen. Die Pflege muss in der Wohnung der hilflosen Person oder in Ihrer Wohnung im Inland geleistet werden und unentgeltlich erfolgen.