Geben Sie hier die Höhe der erhaltenenUmlagen, Nebenkosten an.
Zu den Umlagen / Nebenkosten zählen u.a.:
Heizung,
Strom,
Wasser und Abwasser,
Haus- und Flurbeleuchtung,
Schornsteinfeger,
Hausreinigung,
Straßenreinigung,
Müllabfuhr,
Gemeinschaftsantenne,
Gebäudeversicherungen,
Grundsteuer.
Die Nebenkosten können - zumindest teilweise - auf die Mieter umgelegt werden. In diesem Fall sind die verrechneten Umlagen als Einnahmen anzusetzen. Dafür dürfen Sie andererseits die verauslagten Kosten als Werbungskosten geltend machen (BFH-Urteil vom 14.12.1999, BStBl. 2000 II S. 197).
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