Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Grund und Boden		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Setzen Sie hier ein Häkchen, wenn Sie Grund und Boden in Ihrem Betriebsvermögen haben.
Bei diesen Anlagegütern handelt es sich um unbewegliche und nicht abnutzbare Wirtschaftsgüter, die nicht abgeschrieben werden können.
Hinweis: Sonstige Aufwendungen für Gebäude im Betriebsvermögen, z.B. für Instandhaltung und Reparaturen, Grundsteuer, Versicherungsbeiträge sowie für laufende Betriebskosten, tragen Sie bitte im Bereich "Betriebsausgaben > Raumkosten und sonstige Grundstücksaufwendungen" ein.