Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Hier wird die Summe der AfA auf unbewegliche Wirtschaftsgüter ausgewiesen, die Sie in den Bereichen "Gebäude" und "Andere unbewegliche Wirtschaftsgüter (z.B. Grundstücksgleiche Rechte)" erfasst haben.
Auf die Anlagegüter im Bereich "Grund und Boden" können dagegen keine AfA geltend gemacht werden.