Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Neu gebildete Investitionsabzugsbeträge 2019		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Für die geplante Anschaffung oder Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens können Sie einen Investitionsabzugsbetrag in Höhe von bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten, höchstens 200.000 Euro, bilden und außerbilanziell vom Gewinn abziehen. Die Höhe des in 2019 gebildeten Investitionsabzugsbetrag tragen Sie hier ein.