Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Auflösung von Rücklagen für Ersatzbeschaffungen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Werden Rücklagen aufgelöst, führt dies zu Betriebseinnahmen. Dies gilt auch für einen evtl. Gewinnzuschlag bei Ansparabschreibungen.
Hier ist daher die Summe aus der Auflösung der verschiedenen Rücklagen nach § 6c i.V.m. § 6b EStG oder nach R 6.6 EStR einzutragen.