Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Betrag		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Hier können Sie Werbungskosten geltend machen, die direkt den steuerbegünstigten Versorgungsbezügen zugeordnet werden können.
Obwohl ein Pensionär ebenso wie ein aktiver Beamter weiterhin als Arbeitnehmer gilt, steht ihm der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.000 Euro nicht zu. Stattdessen erhalten Pensionäre – wie Rentner – einen Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro.
Sind Ihnen in Verbindung mit den Versorgungsbezügen tatsächlich höhere Werbungskosten entstanden, können Sie diese hier angeben. Darunter fallen unter anderem:
- Aufwendungen für Rechts- und Steuerberatung,
- Prozesskosten,
- Portokosten,
- Telefonkosten,
- Fahrtkosten (Entfernungspauschale, 30 Cent pro Kilometer),
- Aufwendungen für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln,
- Sonstige Kosten in Verbindung mit den Versorgungsbezügen.