Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Hier sind die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs einzutragen.
Ausgleichsleistungen  erhalten Sie von Ihrem geschiedenen Ehegatten, soweit dieser die Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs mit Ihrer Zustimmung als Sonderausgaben (Zustimmung auf der Anlage U) abziehen kann.
Ausgleichsleistungen, die aufgrund eines Vertrags oder gerichtlichen Vergleichs zur Vermeidung eines Versorgungsausgleichs gezahlt wurden, sind hier ebenfalls einzutragen. Der Vertrag muss notariell beurkundet sein.