Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			in 2019 abzuziehender Erhaltungsaufwand		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.
Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen
- die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
- die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
- ein Baudenkmal oder
- um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
- einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.