Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Anzahl der Jahre, auf die der Erhaltungsaufwand verteilt werden soll		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie an, über wie viele Jahre der im Jahr 2019 entstandene Erhaltungsaufwand verteilt werden soll.
Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.
Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen
- die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
- die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
- ein Baudenkmal oder
- um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
- einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.