Geben Sie an, über wie viele Jahre der im Jahr 2019 entstandene Erhaltungsaufwand verteilt werden soll.
Bei größeren Erhaltungsaufwendungen müssen Sie die Kosten nicht in einem Jahr in voller Höhe ansetzen, sondern können diese auf mehrere Jahre verteilen.
Hierunter fallen Erhaltungsaufwendungen
die gemäß § 82b EStDV auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden dürfen oder
die gemäß § 11a oder § 11b EStG auf 2 bis 5 Jahre verteilt werden darf, da es sich um
ein Baudenkmal oder
um ein Gebäude in einem Sanierungsgebiet oder
einem städtischen Entwicklungsbereich handelt.
Sichern Sie sich einfach die volle Steuererstattung, die Ihnen zusteht!
Nur SteuerGo bietet Ihnen:
Persönliche Steuertipps im Wert von 312 Euro (Durchschnitt)
Verständliche Eingabehilfen und Erklärungen
Import aus jeder beliebigen anderen Steuersoftware