Feldhilfe: (2019) Bezeichnung Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Bezeichnung Geben Sie hier an, welche Reisenebenkosten Sie erfassen wollen. Zu den abziehbaren Reisenebenkosten gehören zum Beispiel Auslagen für Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort, Parkgebühren, Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren, Auslagen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck, Auslagen für berufliche Telefonate und bei über einwöchiger Auswärtstätigkeit auch für ein 15-minütiges privates Telefonat wie bei doppelter Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 5.7.2012), Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen, Beiträge zu einer auf Auswärtstätigkeiten beschränkten Reisegepäck- und Unfallversicherung, Unfallschaden auf einer Auswärtstätigkeit, Kosten für Internetzugang im Hotel, Kosten für einen Trolley bei einem Piloten (FG Hamburg vom 23.5.2011, 6 K 77/10 ).