Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			Bezeichnung 		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier an, welche Reisenebenkosten Sie erfassen wollen.
Zu den abziehbaren Reisenebenkosten gehören zum Beispiel
- Auslagen für Fahrten am auswärtigen Tätigkeitsort,
- Parkgebühren,
- Autobahn-, Maut- oder Fährgebühren,
- Auslagen für die Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck,
- Auslagen für berufliche Telefonate und
- bei über einwöchiger Auswärtstätigkeit auch für ein 15-minütiges privates Telefonat wie bei doppelter Haushaltsführung (BFH-Urteil vom 5.7.2012),
- Eintrittsgelder für berufliche Veranstaltungen,
- Beiträge zu einer auf Auswärtstätigkeiten beschränkten Reisegepäck- und Unfallversicherung,
- Unfallschaden auf einer Auswärtstätigkeit,
- Kosten für Internetzugang im Hotel,
- Kosten für einen Trolley bei einem Piloten (FG Hamburg vom 23.5.2011, 6 K 77/10 ).