Geben Sie die möglichst genaue Beschreibung des Bewirtungsaufwandes an.
Ihre Aufwendungen für die Bewirtung von Geschäftsfreunden und Mitarbeitern können Sie als Werbungskosten abziehen, wenn die Bewirtung aus beruflichen Gründen erfolgt.
Machen Sie auch möglichst genaue Angaben über den Inhalt des Gespräches, z. B. "Terminplanung, Projektstart". Steuerlich absetzbar sind u.a.:
Bewirtung von Geschäftsfreunden
Mitarbeiterbeurteilung
Projektabschluss
Team-Meeting
Schulung von Mitarbeitern
Kundengespräch
Kosten für Garderobe
Kosten für Toilette
Trinkgelder
Wichtig: Sie müssen glaubhaft nachweisen, dass es sich um einen beruflichen Anlass handelt. Daher sollten nicht nur ausgewählte Personen eingeladen werden, also zum Beispiel nicht nur einzelne Freunde unter den Kollegen, sondern die ganze Abteilung.
Der Zeitpunkt der Bewirtung liegt idealerweise am Rande der Arbeitszeit oder in der Mittagspause – und nicht etwa am Wochenende.
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