Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			... darin enthaltener Rentenanpassungsbetrag		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie hier den Rentenanpassungsbetrag an, der in den Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung lt. Nr. 4 der Leistungsmitteilung enthalten ist.
Der steuerfreie Teil der Rente wird grundsätzlich in dem Jahr ermittelt, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt. War der Rentenbeginn z.B. am 01.05.2010, dann ist der steuerfreie Teil der Rente des Jahres 2011 maßgebend.
Als Rentenanpassungsbetrag geben sie die Differenz zwischen der Jahresrente im Feststellungsjahr und der aktuellen Jahresrente für 2019 an. Der Rentenanpassungsbetrag wird auch von Ihrem Rententräger in der jährlichen Steuerbescheinigung ausgewiesen.