Feldhilfe: (2019) Ende der vorhergehenden Leistung Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2019. Die Version die für die Steuererklärung 2025 finden Sie unter: (2025): Ende der vorhergehenden Leistung Haben Sie bereits zuvor Leistungen aus einer betrieblichen Altersversorgung erhalten, tragen Sie das Ende der vorangegangenen Leistung ein.Dadurch kann sich für Ihre Rente ggf. eine günstigere Besteuerung ergeben.