Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			lt. Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie die Auflösungsbetrag bei Aufgabe der Selbstnutzung oder Re-Investitionsabsicht nach Beginn der Auszahlungsphase lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.
Hinweis: Leistungen sind in den ersten 10 Jahren nach dem Beginn der Auszahlungsphase mit den 1,5-fachen Wert zu versteuern. Bei der Aufgabe der Selbstnutzung ab dem 10. Jahr sind die Leistungen zu 100 % steuerpflichtig.