Feldhilfe:
   		  		    (2019)		  
			 lt. Bescheid der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen		  
		  		  		  		  		  		      	      	  		      	      		
           	           	
           	    		    			    			
   				
  			                Geben Sie den Auflösungsbetrag bei Wahl der Einmal-Besteuerung lt. Bescheid der "Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen" an.
Hinweis: Leistungen wegen schädlicher Verwendung sind zu 70 % steuerpflichtig.